Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Die am 29.04.2026 beschlossene Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg o. d. Tauber enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung wurde durch das Landratsamt Ansbach nicht beanstandet. (Schreiben vom 07.05.2026)

Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr (Art. 63 Abs. 3 GO).

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan samt Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber, LaiblestraBe 31, 91541 Rothenburg o.d.T. (Zimmer 2) zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V.m. Bekanntmachungsverordnung- BekV).

Rothenburg o.d.T. , 13.05.2026
Verwaltungsgemeinschaft

Fröhlich