Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Die am 10.03.2026 beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Ohrenbach enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung wurde durch das Landratsamt Ansbach nicht beanstandet. (Schreiben vom 17.03.2026, Az. 941 .03-0035/001 SG 22)

Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für dasHaushaltsjahr (Art. 63 Abs. 3 GO).

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan samt Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber, Laiblestraße 31 , 91541 Rothenburg o.d.T. (Zimmer 2) zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. Bekanntmachungsverordnung – BekV).

Rothenburg o.d.T., 26.03.2026
Verwaltungsgemeinschaft
Fröhlich