Satzungen vom15-08-2025

B e k a n n t m a c h u n g

Die Gemeinde Ohrenbach hat mit Beschluss des Gemeinderats vom 12.08.2025 eine 2. Satzung zur Änderung der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VBS-EWS) erlassen, die am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft tritt.

Die Gemeinde Ohrenbach hat mit Beschluss des Gemeinderats vom 12.08.2025 eine 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührenatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)erlassen, die am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft tritt.

Die Satzungen liegen in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft 91541 Rothenburg o.d.T., Laiblestraße 31, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. Die Auflegung erfolgt zusätzlich auch in der Gemeinde (Amtszimmer des ersten Bürgermeisters).
Ohrenbach, 15.08.2025

G e m e i n d e
Hellenschmidt
1. Bürgermeister


Abschluss der Kanal-Verbesserungsmaßnahme
Gemäß Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Ohrenbach (VBS-EWS) vom 10.10.2018 in der Fassung vom 05.10.2021.

Die Gemeinde Ohrenbach erhebt einen Beitrag zur Deckung des Aufwandes für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung.
Mit Bescheid vom 31.10.2018 wurde eine 1. Vorauszahlung und mit Bescheid vom 08.02.2022 eine 2. Vorauszahlung auf den vorläufigen Beitragssatz erhoben. Die Schlusszahlung ergibt sich aus der endgültigen Beitragsfestsetzung nach Abschluss der Maßnahme.

Die Maßnahme ist inzwischen abgeschlossen.

Der Gemeinderat Ohrenbach hat in seiner Sitzung vom 12.08.2025 beschlossen, keine weiteren Verbesserungsbeiträge für diese Maßnahme zu erheben. Die Zustellung eines Beitragsbescheides für die Schlusszahlung erfolgt somit nicht.

Ausgenommen hiervon sind Grundstücks- und Geschossflächenerweiterungen sowie Grundstücks- und Geschossflächenminderungen, die nach Erhebung der 2. Vorauszahlung am 08.02.2022 stattgefunden haben, da diese in der Verbesserungsmaßnahme bisher nicht berücksich0gt wurden.

Im Rahmen der Gleichbehandlung sind für diese Grundstücks- und Geschossflächenerweiterungen Verbesserungsbeiträge zu erheben und die Grundstücks- und Geschossflächenminderungen in der Endabrechnung zu berücksichtgen. Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten vor der Beitragserhebung ein entsprechendes Anhörungsschreiben als Vorabinformaton.

Falls sich auf Ihrem Grundstück seit 08.02.2022 eine Grundstücks- bzw. Geschossflächenerweiterung (z.B. Ausbau Dachgeschoss) oder auch eine Grundstücks- bzw. Geschossflächenminderung ergeben hat, ist diese satzungsgemäß bis zum 15.09.2025 an die Gemeinde Ohrenbach oder die Verwaltungsgemeinscha8 Rothenburg zu melden, soweit dies noch nicht bereits erfolgt ist.

Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeinde Ohrenbach (Tel. 09865-810) oder die Verwaltungsgemeinscha8 Rothenburg Herr Zweidinger (Tel. 09861-943551) gerne zur Verfügung.

Ohrenbach, 15.08.2025
G e m e i n d e
Hellenschmidt
1. Bürgermeister

 

2025 Abschluss der Kanal-Verbesserungsmaßnahme Gemeinde Ohrenbach (PDF)