Offenlegung Nachschätzung Gemarkung Oberscheckenbach

Bodenschätzung (BodSchätzG v. 28.12.2007)
Offenlegung der Ergebnisse der Nachschätzung
Anlage: Bekanntmachung über die Offenlegung

ln der Gemarkung Oberscheckenbach, Nr. 3014 wurde 2024/2025 eine Nachschätzung gem. § 11 BodSchätzG durchgeführt.

Die in der Schätzungskarte und dem Schätzungsbuch niedergelegten Ergebnisse der Bodenschätzung sind den Eigentümern und Nutzungsberechtigten als Allgemeinverfügung im Sinne des § 118 Satz 2 AO durch Offenlegung bekannt zu geben. Ich bitte, die als Anlage übersandte Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Nachschätzung in der Zeit vom 26.05.2025 bis 26.06.2025 in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu geben.

Den öffentlichen Aushang der Bekanntmachung bitte ich nach ihrer Abnahme zu bestätigen und urschriftlich an das Finanzamt zurückzusenden. Hierbei ist darauf zu achten, dass der zuständige Bearbeiter auf der Benachrichtigung sowohl bei dem Datum des Aushangs als auch bei der Abnahme seinen vollständigen Namenszug (Unterschrift) anbringt. Auf § 1 0 Abs. 2 Satz 5 VwZG wird verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Goppelt

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