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Oberscheckenbach

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Bebauungspläne

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

1. (Stand 22.07.2022) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Sondergebiet „Windenergieanlagen“, Gmkg. Oberscheckenbach

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB):

Der Gemeinderat Ohrenbach hat mit Beschluss vom 04.07.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Sondergebiet (SO) "Windenergieanlagen", Gemarkung Oberscheckenbach, Gemeinde Ohrenbach, mit Begründung und Umweltbericht, i.d.F. vom 12.04.2022, als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Sondergebiet (SO) "Windenergieanlagen", Gemarkung Oberscheckenbach, Gemeinde Ohrenbach, in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Gemeinde Ohrenbach, Ohrenbach 14, 91620 Ohrenbach, während der allgemeinen Dienststunden, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des§ 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4. nach§ 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen.
Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Gemeinde Ohrenbach
Ohrenbach, den 15.07.2022

gez.
Johannes Hellenschmidt, 1. Bürgermeister

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist ab sofort auf der Internetseite der Gemeinde Ohrenbach eingestellt und die auszulegenden Unterlagen sind in der Zeit vom 16. Mai 2022 bis einschließlich 17. Juni 2022 zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Ohrenbach unter nachfolgendem Link https://www.ohrenbach.de/bebauungsplaene/ abruf- bzw. einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Ohrenbach, Ohrenbach 14, 91620 Ohrenbach, abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

In den ausliegenden Unterlagen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

- Umweltbericht (Teil 2 der Begründung)

- Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Schutzgüter

Art der umweltbezogenen Informationen

Boden und Fläche

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Klima und Luft

______

Wasser

______

Flora/Fauna

______

Mensch/Gesundheit

______

Landschaftsbild/Erholung

______

Kultur und Sachgüter

Bodendenkmal

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. Art 4 Abs. 1 BayDSG und § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls ausliegt bzw. bei den Auslegungsunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Ohrenbach einsehbar ist.

Gemeinde Ohrenbach
Ohrenbach, den 06.05.2022

gez.
J. Hellenschmidt, 1. Bürgermeister

Download ➟  2022-05-06 BPlan Bekanntmachung Billigungs- u. Auslegungsbeschluss II


Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) - 14.02.2022

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Sondergebiet Windenergieanlagen“


Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach
Art. 13 und 14 DSGVO

Download ➟ Datenschutzrechtliche Informationspflichten