Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Die am 29.04.2025 beschlossene Haushaltssatzung des Schulverbandes Oberscheckenbach enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung wurde durch das Landratsamt Ansbach nicht beanstandet. (Schreiben vom 19.05.2025)
 

Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr (Art. 63 Abs. 3 GO).

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan samt Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber, Laiblestraße 31, 91541 Rothenburg o.d.T. (Zimmer 2) zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GOi. V. m. Bekanntmachungsverordnung- BekV).

Rothenburg o.d .T., 05.06.2025
Verwaltungsgemeinschaft

Fröhlich