Die am 08.04.2025 beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Ohrenbach

Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Die am 08.04.2025 beschlossene Haushaltssatzung derGemeinde Ohrenbach
wurde durch das Landratsamt Ansbach mit Schreiben (941.03-0035/001 SG 22) vom 14.04.2025 rechtsaufsichtlich genehmigt.

Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr (Art. 63 Abs. 3 GO).

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan samt Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburgob der Tauber, Laiblestraße 31, 91541 Rothenburg o.d.T. (Zimmer 2) zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. Bekanntmachungsverordnung- BekV).

Rothenburg o.d.T., 25.04.2025
Verwaltungsgemeinschaft

Fröhlich