Vollzug der Wassergesetze und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes;
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Gumpelshofen in den Stubachsgraben durch die Gemeinde Ohrenbach, Landkreis Ansbach.
Das Landratsamt Ansbach hat mit Bescheid vom 05.05.2025, Az.: 6411.01-0309/0003 SG 43gr, die gehobene Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Gumpelshofen in den Stubachsgraben durch die Gemeinde Ohrenbach, Landkreis Ansbach befristet bis 31.12.2045 erteilt.
Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und den zugrundeliegenden Antragsunterlagen liegt zur allgemeinen Einsicht bei der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg o.d.T. und zusätzlich in der Gemeinde Ohrenbach in der Zeit vom 15.05.2025 bis 30.05.2025 (zwei Wochen) während der Dienststunden aus. Der Bescheid wurde dem Antragsteller zugestellt. Mit dem Ende
der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Ohrenbach, 14.05.2025
Hellenschmidt, 1. Bürgermeister