Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung – WAS -)

Bekanntmachung

Die Gemeinde Ohrenbach hat mit Beschluss des Gemeinderats vom 13.09.2016 eine Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung – WAS -) erlassen, die eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft tritt.
Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft 91541 Rothenburg o.d.T., Laiblestraße 31, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. Die Auflegung erfolgt zusätzlich auch in der Gemeinde (Amtszimmer des ersten Bürgermeisters).
Ohrenbach, 14.09.2016

Hellenschmidt
1. Bürgermeister

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