Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am 15. März 2020

Für die Wahl des Gemeinderats wurden folgende Wahlvorschläge bis zum 23. Januar 2020. 18 Uhr, (52. Tag vor dem Wahltag) eingereicht:

 

Voraussichtliche
Ordnungszahl
Nr.
Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort)
01Freie Wählergemeinschaft Ohrenbach

 

Da kein Wahlvorschlag oder nur ein Wahlvorschlag rechtzeitig eingereicht wurde, können bis zum Donnerstag, dem 30. Januar 2020 (45. Tag vor dem Wahltag), 18 Uhr, Wahlvorschläge nachgereicht werden. Diese können dem Wahlleiter zugesandt oder während der allgemeinen Dienststunden (Dienstgebäude) in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber, 91541 Rothenburg ob der Tauber, Laiblestraße 31, Zimmer 6, übergeben werden.
Wenn bis zum Donnerstag, dem 30. Januar 2020, 18 Uhr, {45. Tag vor dem Wahltag) nur ein Wahlvorschlag eingereicht ist, kann dieser bis zum Montag, dem 03. Februar 2020, 18 Uhr, (41. Tag vor dem Wahltag) auf doppelt so viele sich bewerbende Personen ergänzt werden, wie ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind.
Eine etwa im Wahlvorschlag vorgenommene mehrfache Aufführung einzelner sich bewerbender Personen wird dann gegenstandslos.

In Gemeinden bis zu 3000 Einwohnern:
Nachgereichte Wahlvorschläge dürfen über die Zahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder hinaus nur so viele weitere sich bewerbende Personen enthalten, wie der Wahlvorschlag aufweist, der bis zum Donnerstag, dem 23. Januar 2020, 18 Uhr, (52. Tag vor dem Wahltag) eingereicht worden ist. Der bereits eingereichte Wahlvorschlag enthält 13 sich bewerbende Personen.

24.01.2020

Mittmann, Wahlleiterin