Änderung Bebauungsplan Nr. 3 Sondergebiet „Windenergieanlagen“ in Ohrenbach, Gemarkung Oberscheckenbach

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 Sondergebiet „Windenergieanlagen“ in Ohrenbach, Gemarkung Oberscheckenbach

Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
(§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

Der Gemeinderat Ohrenbach hat in öffentlicher Sitzung am 08.06.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3 für das Sondergebiet „Windenergieanlagen“ in Ohrenbach, Gemarkung Oberscheckenbach, beschlossen.

Der Gemeinderat Ohrenbach hat in öffentlicher Sitzung am 18.01.2022 den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Sondergebiet „Windenergieanlagen, i.d.F. vom 18.01.2022, gebilligt und beschlossen, den Vorentwurf des Bebauungsplanes, mit Begründung und Umweltbericht gleichen Datums, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die rühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Vorentwurf zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 Sondergebiet „Windenergieanlagen“, i.d.F. vom 18.01.2022, mit Begründung und Umweltbericht gleichen Datums, werden

vom 14. Februar 2022 bis einschließlich 14. März 2022 (Auslegungsfrist)

in der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg o.d.T., Laiblestraße 31, 91541 Rothenburg o.d.T., während der allgemeinen Dienststunden, von Montag bis Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr, am Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr und im Rathaus der Gemeinde Ohrenbach, Ohrenbach 14, 91620 Ohrenbach während der allgemeinen Dienststunden, am Do. 19.00–21.00 Uhr, öffentlich ausgelegt.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Ohrenbach, Ohrenbach 14, 91620 Ohrenbach, abgegeben werden.
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist ab sofort auf der Internetseite der Gemeinde Ohrenbach eingestellt und die auszulegenden Unterlagen sind in der Zeit vom 14. Februar 2022 bis einschließlich 14. März 2022 zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Ohrenbach unter nachfolgendem Link
https://www.ohrenbach.de/bebauungsplaene/ abruf- bzw. einsehbar.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. Art 4 Abs. 1 BayDSG und § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls ausliegt bzw. bei den Auslegungsunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Insingen einsehbar ist.

Hinweise zu den Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie:
Die Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen im Rathaus ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 09865–810 oder als E-Mail an die info@ohrenbach.de) möglich.

Gemeinde Ohrenbach
Ohrenbach, den 04.02.2022
gez.

J. Hellenschmidt
1. Bürgermeister