Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des …

…Gemeinderats, ersten Bürgermeisters, Kreistags und Landrats am Sonntag, 15. März 2020

1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 03. Februar 2020, 12 Uhr (41. Tag vor dem Wahltag), mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

2. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

 

Nr. des EintragungsraumsAnschrift des EintragungsraumsEintragungszeitenbarrierefrei
ja I nein
1 

 

Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft
Rothenburg ob der Tauber
Laiblestraße 31,
Zimmer 6
91541 Rothenburg o.d.T.

 

 

Mo.-Fr. v. 8.00-12.00 Uhr
Mo.-Mi. v. 13.00-16.00 Uhr
Do. v. 13.00-18.00 Uhr
sowie am Do., 30.01.2020 v.
18.00-20.00 Uhr und am Sa., 01.02.2020 v. 8.00-10.00 Uhr
ja

 

 

 

2zusätzlich im Amtszimmer des Ersten Bürgermeisters
Haus-Nr. 14
91620 Ohrenbach
Do. v. 19.00-21.00 Uhrnein

 

3. Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen.

4. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung
vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

5. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

Datum 17.12.2019

Unterschrift
Hellenschmidt, 1. Bürgermeister