Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019

Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019

Die am 15.05.2019 beschlossene Haushaltssatzung der
Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg o. d. Tauber enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung wurde durch das Landratsamt Ansbach nicht beanstandet (Schreiben vom 21.05 .2019)

Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr (Art. 63 Abs . 3 GO).

Die Haushaltssatzung liegt während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber, LaiblestraBe 31, 91541 Rothenburg o.d.T. (Zimmer 2) zur Einsichtnahme auf. Der Haushaltsplan liegt ab dem Tag der amtlichen Bekanntmachung bei der gleichen Dienststelle eine Woche lang öffentlich auf (Art . 65 Abs . 3 GO) .

Rothenburg o.d.T., 04.06.2019
Verwaltungsgemeinschaft

Hufnagel

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