Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019

Bekanntmachung
der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019

Die am 12.03 .2019 beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Ohrenbach wurde durch das Landratsamt Ansbach mit Schreiben vom 15.03.2019 rechtsaufsichtlich genehmigt.

Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr (Art . 63 Abs . 3 GO).

Die Haushaltssatzung liegt während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber, LaiblestraBe 31, 91541 Rothenburg o.d.T. (Zimmer 2) zur Einsichtnahme auf. Der Haushaltsplan liegt ab dem Tag der amtlichen Bekanntmachung bei der gleichen Dienststelle eine Woche lang öffentlich auf (Art. 65 Abs . 3 GO).

Rothenburg o.d.T. 26.03.2019
Verwaltungsgemeinschaft
Hufnagel