Schöffenwahl für die Amtszeit von 2024 bis 2028

In diesem Jahr werden bundesweit Schöffinnen und Schöffen für obige Amtszeit gewählt.

Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Ansbach und Landgericht Ansbach als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung schlägt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten, wie an Schöffinnen und Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen wählen wird.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar des Wahljahres zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die den Verlust zur Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richterinnen / Richter, Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen / Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelferinnen / Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdienerinnen und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffinnen oder Schöffen gewählt werden.

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