Widerspruchsrecht bei Datenübermittlung und Auskunftserteilung

Öffentliche Bekanntmachung

Widerspruchsrecht bei Datenübermittlung und Auskunftserteilung

Das Bundesmeldegesetz räumt den Bürgern die Möglichkeit ein, folgenden
Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen zu widersprechen:

  • an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit
    allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
  • an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
  • an Adressbuchverlage
  • an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von
    Informationsmaterial zum freiwilligen Wehrdienst
  • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, wenn Sie als Familienangehöriger keiner oder
    nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören wie Ihr Ehegatte oder Ihr
    Lebenspartner, Ihre minderjährigen Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern; dies gilt
    jedoch nicht, wenn die Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen
    öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden

Wer mit der Weitergabe seiner Daten nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit beim
Einwohnermeldeamt der

Verwaltungsgemeinschaft
Rothenburg ob der Tauber
Laiblestraße 31, Erdgeschoss Zimmer 5
91541 Rothenburg ob der Tauber

eine Datenübermittlungssperre einzurichten.

 

Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg, 26.01.2023

Schneider, Vorsitzender