Widerspruchsrecht bei Datenübermittlung und Auskunftserteilung

Öffentliche Bekanntmachung

Widerspruchsrecht bei Datenübermittlung und Auskunftserteilung

Das Bundesmeldegesetz räumt den Bürgern die Möglichkeit ein, folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen zu widersprechen:

• an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
• an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
• an Adressbuchverlage
• an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial zum freiwilligen Wehrdienst
• an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, wenn Sie als Familienangehöriger keiner oder nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören wie Ihr Ehegatte oder Ihr Lebenspartner, Ihre minderjährigen Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern ; dies gilt jedoch nicht, wenn die Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden.

Wer mit der Weitergabe seiner Daten nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit beim Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft

Rothenburg ob der Tauber
Laiblestraße 31 , Erdgeschoss Zimmer 5
91541 Rothenburg ob der Tauber

eine Datenübermittlungssperre einzurichten.

 

Ort, Datum: 25.01.2024

gez. Schneider
Meldebehörde:
Verwaltungsgemeinschaft
Rothenburg ob der Tauber